Wie kann das THW angefordert werden
HIER MUSS NOCH EIN NEUER TEXT HER!!!
Die wichtigste Aufgabe des Bevölkerungsschutzes ist es Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren, sowie die Gefahren gegen Sachwerte oder Produktionsabläufe rechtzeitig zu bekämpfen. Dabei kommt es auf das kompetente und rechtzeitige Zusammenwirken aller nötiger Hilfsorganisationen und Gefahrenabwehrbehörden an. Zwingend erforderlich ist es daher das alle Kräfte miteinander und nicht neben- oder gar gegeneinander arbeiten.
Dadurch wird es erforderlich das alle Gefahrenabwehrbehörden und Hilfsorganisationen die gegenseitigen Organisationen, Aufgaben und Technik kennen und ggf. umgehend zum Einsatz rufen.
Die Feuerwehren sind die tragenden Kräfte in der Gefahrenabwehr. Das THW wirkt hierbei unterstützend. Landesgesetzliche Reglungen für die Pflichtaufgaben der Feuerwehren und Rettungsdienste werden durch das THW nicht berührt.
Das THW kann in vielen Fällen personell, technisch und durch Fachkunde unterstützen und Hilfe leisten.
Um die vielfältigen Einsatzoptionen des THW zu erläutern haben wir auf dieser Seite verschiedene Informationen als Download bereit gestellt.
Hier finden Sie ein kurzes Video, das anschaulich die Abrechnungsmöglichkeiten des Technischen Hilfswerks erläutert:
Downloads
Weiterführende Information
Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks
Landesebene
Landesverband
Nordrhein-Westfalen
Dr. Hans-Ingo
Schliwienski
Landesbeauftragter